Schnupper Coworking Tagesweise
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen Thinkfarm Eberswalde
(Stand: 04.11.2022)
zwischen
Thinkfarm Eberswalde, Frost, Gumbrecht und Haney GbR, Eisenbahnstr. 92/93, 16225 Eberswalde, Gesellschafter/in: Ingo Frost, Sven Gumbrecht und Madlen Haney, UStID-Nr: DE317348726, Kontaktdaten im Impressum unter https://thinkfarm-eberswalde.de/
- im Folgenden „Thinkfarm“ -
und
den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden/ Vertragspartnern
- im Folgenden „Kunde“
geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: AGB) richten sich an Unternehmer:innen. Die AGB gelten für unsere Dienstleistungen und Ressourcen im Coworking Space Thinkfarm Eberswalde.
Verbraucher:innen wenden sich bitte an die Thinkfarm unter info@thinkfarm-eberswalde.de, damit ihnen ein individuelles Angebot durch die Thinkfarm erstellt werden kann.
(2) Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung dieser AGB.
(4) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(6) Die Thinkfarm ist eine Bürogemeinschaft/ Coworking Space, in der wir solidarisch und selbstorganisiert miteinander arbeiten, teilen und lernen. Hier begegnen sich Menschen aus den unterschiedlichsten Disziplinen, um den gesellschaftlichen Wandel zu gestalten. Für uns ist sie der ideale Nährboden für sinnstiftendes Handeln, hin zu einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft.
§ 2 Mietsache und Leistungsbeschreibung der Ressourcen
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Thinkfarm ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, Coaching-, Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräumen im Coworking Space Thinkfarm Eberswalde, Eisenbahnstr. 92/93, 16225 Eberswalde.
(2) Abhängig von der gewählten Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/ oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
(2.1) Fixdesk
Nutzung eines eigenen Arbeitsplatzes in einem der beiden Fixdesk-Räume, eigener Schlüssel und/ oder Nuki-Smart-Lock für einen 24/7-Zugang (Nutzung zu jeder Zeit unter Beachtung der Nutzer:innen-Ordnung), ausgestattet mit Schreibtisch, Tischlampe, Stromanschluss, Internet mittels WLAN, Ablagemöglichkeit und verschließbare Schränke/ Sideboards nach Verfügbarkeit, Mindestvertragslaufzeit 3 Monate, danach Kündigungsfrist 31 Tage
(2.2) Shared Fixdesk
Nutzung eines eigenen Arbeitsplatzes in einem der beiden Fixdesk-Räume der mit einem/r Tischpartner:in geteilt wird, eigener Schlüssel und/ oder Nuki-Smart-Lock für einen 24/7-Zugang (Nutzung zu jeder Zeit unter Beachtung der der Shared Nutzung und der Nutzer:innen-Ordnung), ausgestattet mit Schreibtisch, Tischlampe, Stromanschluss, Internet mittels WLAN, Mindestvertragslaufzeit 3 Monate, danach Kündigungsfrist 31 Tage
(2.3) Flexdesk
Nutzung an wechselnden Arbeitsplätzen je nach Verfügbarkeit im Flexbereich, eigener Schlüssel und/ oder Nuki-Smart-Lock für einen 24/7-Zugang (Nutzung zu jeder Zeit unter Beachtung der Nutzer:innen-Ordnung), ausgestattet mit Schreibtisch, Bürostuhl, Stromanschluss, Internet mittels WLAN, für kurze Telefonate steht ein Telefonraum direkt im Anschluss an den Flexraum zur Verfügung, Spintnutzung nach Verfügbarkeit, Der Arbeitsplatz ist vom Kunden am Tagesende komplett zu räumen., Mindestvertragslaufzeit 3 Monate, danach Kündigungsfrist 31 Tage
(2.4) Coworking tageweise (mit Möglichkeit Rabatt für 10er Karte)
Nutzung des Flexbereichs tageweise, frei wählbar innerhalb von 3 Monaten, kein eigener Schlüssel, Zugang 24/7 mit digitalem Schloss Nuki-Smart-Lock (eignes Smartphone ist dazu erforderlich), Tarif ist tagesweise aufladbar, bei Aufladung von 10 Tagen gibt es einen Rabatt, Nutzung 24/7 mit eigenem Smartphone und Nuki-Smart-Lock, ansonsten während der Öffnungszeiten Mo-Fr von 9 bis 18 Uhr (Beachtung der Nutzer:innen-Ordnung), ausgestattet mit Schreibtisch, Bürostuhl, Stromanschluss, Internet mittels WLAN, für kurze Telefonate steht eine Telefonbox und ein Telefonraum zur Verfügung
(2.5) Firmenräume
Nach Verfügbarkeit stehen Firmenräume zur Nutzung durch mehrere Personen eines Unternehmens zur Verfügung. Hier werden die Konditionen nach Absprache mit der Thinkfarm festgelegt.
(2.6) Coaching-, Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume
Nach Verfügbarkeit stehen Coaching-, Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume zur Verfügung. Verfügbarkeit und Konditionen werden nach Absprache mit der Thinkfarm festgelegt und sind für Mitglieder der Thinkfarm im Buchungskalender buchbar. Für Mitglieder sind Zeitkontingente zur Nutzung ausgewählter Räume im jeweiligen Tarif inkludiert. Die Verfügbarkeit der Räume ergibt sich aus dem Buchungskalender im Mitgliederbereich.
(3) Weitere Dienstleistungen sind:
(3.1) Die Nutzung eines Kopierers/ Scanners für die Tarife (2.1) bis (2.5) unter Beachtung eines bestimmten inkludierten Kontingentes von s/w- und Farbkopien im Rahmen von Fair-Use- Regeln. Darüber hinausgehende Druckernutzung wird nach der jeweilig gültigen Druckpreistabelle gesondert abgerechnet.
(3.2) Briefkastennutzung (c/o Thinkfarm Eberswalde) für die Tarife (2.1) bis (2.5) je nach Verfügbarkeit.
(3.3) Benutzung der Teeküche und Sanitärbereiche
§ 3 Vertragsschluss
(1) Für den Vertragsschluss steht die Coworking-Management-Software unter https://thinkfarm-eberswalde.cobot.me (im Folgenden auch „Cobot-App“) mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen zur Verfügung. Kunden, die einen Mietvertrag mit der Thinkfarm abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und diesen AGB zustimmen. Desweiteren nutzt die Thinkfarm die Webseite https://thinkfarm-eberswalde.de (im Folgenden auch „Webseite“), Social-Media-Konten und Printerzeugnisse, um auf Ihre Dienstleistungen hinzuweisen.
(2) Die Präsentation und Bewerbung der unter § 2 beschriebenen Dienstleistungen/ Ressourcen in der Cobot-App, der Webseite, in den Social-Media-Konten und in den Printerzeugnissen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(3) Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages wird durch den Kunden abgegeben. Dies geschieht durch das Anklicken des Buttons (der Schaltfläche) „Kostenpflichtig registrieren“ in der Cobot-App. Damit gibt der Kunde einen rechtsverbindlichen Antrag zur Abschluss eines Vertrages über den im Online-Shop ausgewählten Tarif/ Dienstleistung/ Ressource ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Check-Boxen „Ich akzeptiere die Thinkfarm Eberswalde Geschäftsbedingungen und Konditionen“ und „Ich nehme die Datenschutzerklärung von Thinkfarm Eberswalde an“ jeweils einzeln durch Klicken bestätigt. Der Kunde akzeptiert damit diese Vertragsbedingungen und nimmt sie dadurch in seinen Antrag auf.
(4) Ein Vertrag mit der Thinkfarm und den Kunden kommt zustande, durch Annahmeerklärung der Thinkfarm innerhalb von , die Aufforderung zur Bezahlung oder durch Bereitstellung der Dienstleistungen/ Ressourcen.
(5) Bei Mitgliedern der Thinkfarm erfolgt das Angebot des Kunden über die Buchung von Ressourcen/ Räumen über den Button „Buchen“ innerhalb des Kundenkontos.
(6) Alternativ zur Online-Buchung können Verträge auch auf anderem Wege (E-Mail, persönliche vertragliche Verhandlungen) angebahnt und in Ausnahmefällen auch abgeschlossen werden. Die Verwaltung und Rechnungsstellung erfolgt jedoch über die Cobot-App.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Anmeldung und Zugang
(1) Bei der Anmeldung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden.
(2) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber der Thinkfarm unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Thinkfarm erbringt die Dienstleistungen personenbezogen. Die Leistungen können daher von den Kunden ohne Zustimmung der Thinkfarm nicht auf andere Personen übertragen werden.
(4) Kunden die einen Schlüssel bekommen haben, müssen den Verlust unverzüglich der Thinkfarm melden.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die in der Cobot-App, der Webseite, in den Social-Media-Konten und in den Printerzeugnissen der Thinkfarm angegeben sind, sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er die Thinkfarm darüber zu benachrichtigen, damit diese ihm die Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer mitteilen kann.
(3) Die Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind gemäß der jeweils gültigen Preistabelle gesondert zu zahlen.
(4) Eine Mieterhöhung muss dem Kunden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten von der Thinkfarm mitgeteilt werden. Dem Kunden steht in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, oder auf Rechnung vornehmen.
(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(4) Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist der Monatserste dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.
(5) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(6) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 7 Konditionen während der Vertragslaufzeit
(1) Die Thinkfarm hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Mieter*innen sich in unseren Büroräumen wohlfühlen und produktiv arbeiten können.
(2) Die Vermietung des Arbeitsplatzes ist deswegen an ein paar Konditionen geknüpft:
(2.1) Wenn der Kunde die Büroeinrichtung beschädigt, hat er den entstandenen Schaden auszugleichen. Das gilt unabhängig vom Kriterium der Fahrlässigkeit, es sei denn der Schaden entsteht im Rahmen ordnungsgemäßer Benutzung
(2.2.) In den folgenden Fällen benötigt der Mitglieder mit den Tarifen § 2, (2.1) bis (2.5) eine ausdrückliche Erlaubnis durch die Thinkfarm:
(a) Unterstellung von eigenem Mobiliar in den Räumen, technische und bauliche Veränderungen.
(b) Veranstaltungen mit mehr als drei Personen während und außerhalb der Bürozeiten.
(c) Wohnungsmäßige Benutzung des Büros (z. B. Übernachtungen).
(d) Weitergabe der Büroschlüssel
(e) Weiter- und Untervermietung des Arbeitsplatzes.
(2.3) Die jeweils gültige Nutzer*innen-Ordnung und weitere Regeln und Schutzkonzepte sind zu beachten. Eine Kommunikation dieser Regeln erfolgt über die Cobot-App.
(2.4) Die Kunden in den Tarifen § 2, (2.3) und (2.4) (Flex und Coworking tageweise) verpflichten sich der Thinkfarm ihren Arbeitsplatz in Ausnahmefällen ab 17 Uhr zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist angekündigt werden und eine alternativer flexibler Arbeitsplatz angeboten werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen den Kunden und der Thinkfarm.
(2.5) Die Thinkfarm stellt den Kunden technischen Gegenstände (Beamer, interaktive Whiteboards, etc.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Bei Beschädigungen ist die Thinkfarm zu benachrichtigen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.
(2.6) Für den Schutz der Arbeitsgeräte, Büromaterialien und -unterlagen vor Diebstahl und Zerstörung ist der Kunde selber verantwortlich. Die Thinkfarm übernimmt keine Haftung für das Eigentum und die Sicherheit der Arbeitsgeräte, weiteren Gegenstände und Unterlagen des Kunden. Sensible geschäftliche Dokumente und Unterlagen dürfen nicht unverschlossen gelagert werden.
(2.7) Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder Schlüsselverlust wird den Kunden der Abschluss einer Betriebs-, bzw. Vermögensschadenshaftpflichtversicherung empfohlen. Anderenfalls könnte der Kunde im Schadensfall der Thinkfarm oder Dritten gegenüber haften.
§ 8 Sachmängelgewährleistung und Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Dienstleistungen nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 9 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Mietdauer, ordentliche Kündigung und außerordentliche Kündigung
(1) Wird der Hauptmietvertrag außerordentlich durch den Eigentümer gekündigt, endet auch dieser Mietvertrag, unabhängig vom Verschulden der Thinkfarm. Sofern der Hauptmietvertrag gekündigt worden ist, wird die Thinkfarm den Kunden unverzüglich darüber informieren.
(2) Beide Parteien haben das Recht zur ordentlichen Kündigung.
(2.1) Eine ordentliche Kündigung wird frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
(2.2) Die Kündigungserklärung wird grundsätzlich schriftlich vorgenommen. Neben dem Postweg oder Briefkasteneinwurf, reicht es auch aus, die Kündigung einem Gesellschafter persönlich zu übergeben. In Ausnahmefällen kann in Textform gekündigt werden, wenn der Wille des Kunden darin eindeutig dem Kunden zugeordnet werden kann.
(2.3) Die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage.
(3) Außerordentliche Kündigung
(3.1) Die Thinkfarm ist berechtigt, dass Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Kunde
(a) mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten ist und der rückständige Betrag zwei
Monatsmieten übersteigt oder
(b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und diese Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Aufforderung durch uns unverzüglich erfüllt oder
(c) Der Hauptmietvertrag außerordentlich gekündigt wurde.
(3.2) Der Kunde ist berechtigt, dass Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Thinkfarm ihre mietvertraglichen Verpflichtungen in einem solchen Maße verletzen, dass dem Kunden eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(3.3) Bei einer Mieterhöhung steht dem Kunden ebenso ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der geänderten Nutzungsentgelte zu.
§ 11 Hinweis zur Datenverarbeitung
(1) Die Thinkfarm erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie weiterer gesetzlicher Datenschutzbestimmungen.
(2) Im Rahmen der Bestellung hat der Anbieter dem Kunden die jeweils gültige Datenschutzerklärung mitgeteilt und der Kunde hat diese durch die Aktivierung der Check-Box bestätigt.
(3) Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ https://thinkfarm-eberswalde.de/datenschutz/ in druckbarer Form abrufbar ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden zu dem Mietvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
(2) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Eberswalde, 04.11.2022
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Thinkfarm Eberswalde diese Website bereitstellt.
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